Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist gelandet – behalten Sie die Kontrolle!

Ist Ihre Website noch nicht barrierefrei? Wir helfen Ihnen bei den ersten Schritten.

Seit 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien Onlineangeboten. Ansonsten drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Sanktionen durch die Marktüberwachungsbehörde. Finden Sie direkt heraus, ob Sie vom neuen Gesetz betroffen sind:

Jetzt BFSG-Check machen!

BFSG-Check

Unser BFSG-Check hilft Ihnen dabei herauszufinden, ob Ihr Onlineangebot vom BFSG betroffen ist. Beantworten Sie dafür einfach die folgenden Fragen:
*Damit Sie unter das BFSG fallen, muss Ihr Onlineangebot „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" erbringen.
Das kann der Verkauf von Produkten sein (auch über die Verlinkungen auf externe Marktplätze oder die Integration entsprechender Drittanbieter-Funktionen auf Ihrer Seite) oder eine Möglichkeit zur Terminbuchung/Reservierung.
Auch ein Kontaktformular kann bereits ausreichend sein, wenn darüber Produkte oder Dienstleistungen angefragt werden können.

Sieht so aus, als würde das BFSG auf Sie zutreffen!

Gerne helfen wir Ihnen bei den ersten Schritten hin zu einer barrierefreien Website und beurteilen den Status quo Ihres Onlineauftritts:

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen
 

Sieht so aus, als würde Sie das BFSG gegenwärtig nicht betreffen.

Wie machen Sie Ihre Website barrierefrei?

Die Anforderung an barrierefreie Angebote sind sehr vielfältig - es gibt beinahe 100 Prüfschritte, die zu erfüllen sind. Diese Frage lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Wir helfen Ihnen bei den ersten Schritten. Nutzen sie unser Formular für eine schnelle Überprüfung Ihres Angebotes:

  • Oft ist bereits die Einstufung schwierig: Fällt Ihr Angebot unter das BFSG oder nicht? Wenn Ihnen unser BFSG-Check noch keinen ausreichenden Aufschluss gegeben hat, bewerten wir für Sie die Situation.
  • Gibt es offensichtliche Barrieren auf Ihrer Website, die im Widerspruch zum BFSG stehen?

Für eine kostenlose Ersteinschätzung füllen Sie einfach unser Formular aus. Nach dem Absenden analysieren unsere Expert:innen in aller Kürze die wichtigsten Parameter Ihrer Domain - die Ergebnisse erläutern wir Ihnen gerne persönlich in einem kurzen Online-Termin.

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FAQ

Wie testet man eine Website auf Barrierefreiheit
Welche Anforderungen muss ein barrierefreies Angebot erfüllen?
Kann man eine Website mithilfe von „Overlay-Tools" barrierefrei machen?

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Mit dem Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen.

Sie haben allgemeine Fragen? Dann wende Sie sich gerne an Sonja!

Sonja
Assistentin der Geschäftsleitung
info@agentur-triebwerk.de
0911 131344 0

Sie möchten mehr über Barrierefreiheit erfahren?

Wir haben Ihnen das Wichtigste zusammengefasst.

Zu unserem Blogartikel

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