Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist gelandet – behalten Sie die Kontrolle!
Ist Ihre Website noch nicht barrierefrei? Wir helfen Ihnen bei den ersten Schritten.
Seit 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien Onlineangeboten. Ansonsten drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Sanktionen durch die Marktüberwachungsbehörde. Finden Sie direkt heraus, ob Sie vom neuen Gesetz betroffen sind:
Wie machen Sie Ihre Website barrierefrei?
Die Anforderung an barrierefreie Angebote sind sehr vielfältig - es gibt beinahe 100 Prüfschritte, die zu erfüllen sind. Diese Frage lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Wir helfen Ihnen bei den ersten Schritten. Nutzen sie unser Formular für eine schnelle Überprüfung Ihres Angebotes:
- Oft ist bereits die Einstufung schwierig: Fällt Ihr Angebot unter das BFSG oder nicht? Wenn Ihnen unser BFSG-Check noch keinen ausreichenden Aufschluss gegeben hat, bewerten wir für Sie die Situation.
- Gibt es offensichtliche Barrieren auf Ihrer Website, die im Widerspruch zum BFSG stehen?
Für eine kostenlose Ersteinschätzung füllen Sie einfach unser Formular aus. Nach dem Absenden analysieren unsere Expert:innen in aller Kürze die wichtigsten Parameter Ihrer Domain - die Ergebnisse erläutern wir Ihnen gerne persönlich in einem kurzen Online-Termin.
FAQ
Bereits das Testen auf Barrierefreiheit erfordert einiges an Aufwand. Zwar kann man sich in vielen Fällen auch automatisierter Tests bedienen, allerdings decken diese nie alles ab.
Diese Tools können beispielsweise keine Nutzeraktionen ausführen (z. B. einen Login oder Kauf) - es ist also auch immer manuelles Testing erforderlich.
Um eine Website erfolgreich auf Barrierefreiheit testen zu können, ist außerdem eine umfassende Kenntnis der Anforderungen notwendig.
In der WCAG 2.1, dem Regelwerk zur Barrierefreiheit, auf das sich BFSG bezieht, gibt es u. a. folgende Anforderungen:
- Textalternativen: beschreibende Alt-Texte für Bilder und Videos – außer bei Deko-Bildern.
- Verständliche Sprache: klare Texte, gute Überschriftenstruktur.
- Barrierefreiheitserklärung: Infos zur Nutzung und Zugänglichkeit bereitstellen.
- Kontraste: Texte und Bedienelemente müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben.
- Bedienelemente: ausreichend Abstand für komfortable Klick- oder Touchbedienung.
- Tastaturbedienung: Alle Funktionen per Tastatur nutzbar machen.
- Formulare: barrierefrei, fehlertolerant, mit klaren Rückmeldungen.
- Captchas: barrierefreie Alternative oder ganz vermeiden.
- ARIA-Label: Funktionen für Screenreader klar kennzeichnen.
- HTML-Struktur: semantisch korrekt und logisch aufgebaut.
Wie der Name schon sagt handelt es sich um Overlay-Tools - in erster Linie wird also die Oberfläche Ihrer Website verändert. Barrierefreiheit setzt allerdings eine korrekt entwickelte Basis voraus und lässt sich nicht einfach „überstülpen”. Auch der Content (Bilder, Videos etc.) auf Ihrer Seite sollten barrierefrei sein - auch diese Aufgabe übernehmen diese Tools nicht.
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SonjaAssistentin der Geschäftsleitung
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